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Die Unternehmensgründung: Von der Idee bis zur Finanzierung

Die Unternehmensgründung: Von der Idee bis zur Finanzierung

Die Gründung einer eigenen Firma sollte gut geplant sein. Denn es sind diverse Anforderungen zu erfüllen und Entscheidungen zu treffen, die Einfluss haben können auf den späteren Erfolg. Mit dem notwendigen Unternehmergeist und einem gesunden Selbstbewusstsein kannst Du Dich jedoch bald als Entscheider bezeichnen, der für einen eigenen Betrieb verantwortlich ist.

Was versteht man unter einer „Firma“?

Wenn zwei oder mehrere Personen in einem Büro beieinandersitzen und Bleistifte spitzen, muss es sich noch nicht um ein Unternehmen handeln. Wesentlich ist die Aufteilung der Zuständigkeiten. Einer gibt Anweisungen, die anderen sind seine Beschäftigten und verhalten sich seinen Vorgaben entsprechend. Das Ganze nennt man dann oft „eine Firma“, aber streng genommen ist diese Bezeichnung etwas unpräzise. Denn eigentlich bezeichnet „Firma“ nur den Namen für das Geschäft, das Du betreibst. Man sagt auch, das Unternehmen des Kaufmanns X „firmiert“ unter dem Namen Y.

Branchenkenntnis und Eigenständigkeit

Voraussetzungen für jeden geschäftlichen Erfolg ist zunächst eine ausreichende Sachkenntnis. Oft ist ein Gründer zuvor in einer bestimmten Branche als Arbeitnehmer beschäftigt und beschließt irgendwann, sich selbständig zu machen. Dann kennt er bereits das Umfeld, in dem er demnächst selbstverantwortlich – mit einer besonderen Geschäftsidee – aktiv werden will.

Aber allein die vorhandenen Fachkenntnisse reichen für eine Gründung nicht aus. Zusätzlich solltest Du mit einigen juristischen Begriffen vertraut sein, denn Dein Unternehmen braucht vor allem eine Rechtsform. Für die Klärung der anstehenden Fragen geben die Berater bei der IHK gerne Auskunft, auch Notare oder der Steuerberater sind kompetente Ansprechpartner. Letzterer kann ohnehin ein wichtiger Partner werden.

Denn er kennt Deine finanziellen Verhältnisse, sorgt für eine tadellose Buchführung oder den Jahresabschluss. Auch bei der Wahl der Rechtsform ist er ein kompetenter Berater, weil er eben Einsicht in die finanziellen Voraussetzungen hat und die Struktur des geplanten Betriebs kennt. Grundsätzlich muss der Gründer jedoch von Anfang an die Kosten im Blick haben, denn Steuerberater und Notare verlangen oft ansehnliche Gebühren.

Die passende Rechtsform für ein tragfähiges Konzept

Die Rechtsform ist das juristische Grundgerüst eines jeden Unternehmens. Bei ihrer Wahl entscheidet sich, welches Verhältnis die Gesellschafter zueinander haben und welche Steuern zu zahlen sind.

Als Einzelunternehmer bist Du zum Beispiel eingetragener Kaufmann oder Freiberufler. Ein Grundkapital ist nicht vorgeschrieben. Für Verwaltungsgebühren entstehen Kosten zwischen 50 und 100 Euro. Bekannte Formen der Personengesellschaft sind die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) – Stammkapital mindestens 25 000 Euro, Handelsregistereintrag etwa 100 Euro – oder die Offene Handelsgesellschaft (OHG).

In einer Kommanditgesellschaft (KG) ist wenigstens einer der Beteiligten persönlich haftender Komplementär und mit Geschäftsbefugnis ausgestattet. Zumindest eine weitere Person gilt ebenfalls als Kommanditist, jedoch ohne Geschäftsbefugnis. Außerdem haftet er nur mit seinem eingebrachten Kapital.

Verschiedene Gesellschaften und Mischformen

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sowie die Aktiengesellschaft (AG) gelten beide als juristische Personen des Privatrechts. Diese Bezeichnungen lassen bereits den juristischen Charakter der Zuordnung der Firma und die damit verbundenen Konsequenzen erahnen, etwa die Fragen der Haftung oder des Haftungsausschlusses. Die GmbH & Co.KG bzw. die AG & Co.KG sind Mischformen, bei beiden treten entweder eine GmbH oder AG als die Komplementäre auf. Mit einer stillen Gesellschaft bezeichnet man eine Kapitalbeteiligung, bei der Du ausschließlich intern auftrittst und Dich nicht an der Geschäftsführung beteiligst.

Eine Kapitalgesellschaft gehört ins Handelsregister und hat die doppelte Buchführung anzuwenden, so die gesetzlichen Bestimmungen. Sie muss außerdem einen Jahresabschluss erstellen und diesen im Bundesanzeiger veröffentlichen. Für das Unternehmen relevant sind Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und die Kapitalertragssteuer. Die Kapitalgesellschaft haftet in aller Regel mit dem Gesellschaftsvermögen.

Von der Tätigkeit und der gewählten Rechtsform hängt es ab, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Unter bestimmten Umständen sind anderenfalls legale Geschäfte nicht möglich. Die Mitarbeiter des Gewerbeamtes geben in diesen Fragen gerne Auskunft. In manchen Branchen musst Du gewisse Qualifikationen nachweisen oder entsprechende Zulassungen erworben haben. Die Meldung des Betriebs bei einer der Berufsgenossenschaften gehört in Deutschland zu den gesetzlichen Pflichten.

Risiken minimieren

Der Start in die unternehmerische Unabhängigkeit ist immer ein Wagnis. Viele Gründer übersehen, dass nicht nur betriebliche, sondern auch private Risiken abgesichert sein müssen. Auch ein Selbständiger ist verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse zu versichern. Dabei hat er die Wahl zwischen der gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Versicherung. Eine Rentenversicherungspflicht besteht für die meisten Selbständigen jedoch nicht.

Aber die privaten Umstände sind es nicht allein, die eine Absicherung verlangen. Als Inhaber eines Betriebs ist man eben auch für mögliche unangenehme Folgen seiner Aktivitäten verantwortlich und im Schadensfall haftbar. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater, der Arzt und der Architekt, sie alle hat der Gesetzgeber verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Du nicht zu einer der genannten Berufsgruppen gehörst, kann es dennoch ratsam sein, einer derartigen Versicherung beizutreten. Denn durch den Betrieb kann es zu Schäden kommen, und auch Probleme, die einer Deiner Mitarbeiter verursacht, sind bei der Betriebshaftpflicht mit abgedeckt. Für Unternehmen bieten die Versicherer – analog zum privaten Rechtsschutz – eine Firmenrechtsschutzversicherung an, die bei einem Rechtsstreit in betrieblichen Angelegenheiten die Kosten übernimmt.

Geldmittel beschaffen: Die Finanzierung

Wer etwas verdienen will, muss zunächst investieren. Wer also eine Firma gründet, sollte bereits am Anfang seiner Tätigkeit über ausreichendes Kapital verfügen. Im Idealfall reichen die vorhandenen Barmittel aus, aber wie im wirklichen Leben kommen derart günstige Bedingungen auch in der Wirtschaft nur selten vor. Meist ist der Kapitalbedarf bei der Gründung das vordringlichste Problem, an dem auch eine überzeugende Geschäftsidee oft unerwartet scheitert.

Zunächst entwickelt der Jungunternehmer deshalb eine genaue Vorstellung von der Höhe des tatsächlichen Finanzbedarfs. Unvorhergesehene Ereignisse sind unbedingt mit einzurechnen, und in der ersten Zeit entstehen meist Verluste, die überbrückt werden müssen. Meist erkennt man bereits kurz nach der Aufnahme der Arbeiten, dass weitere Investitionen erforderlich werden, oder Umbauten stehen an, fürs Marketing entsteht zusätzlicher Bedarf. All diese Ausgaben gehören in die anfängliche Schätzung des benötigten Betriebskapitals.

Kredite auch von der KfW

Existenzgründer können auf unterschiedliche Quellen der Finanzierung zurückgreifen. Der Staat und Förderbanken, allen voran die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), bieten zinsgünstige Kredite gerade für Jungunternehmer an. Zumindest wird auf diese Weise oft eine Teilfinanzierung möglich. Vor der tatsächlichen Gründung ist zu prüfen, ob sich ein Gründungszuschuss realisieren lässt, denn dieses Geld musst Du nicht zurückzahlen.

Darüber hinaus sind die Banken und Finanzberater kompetente Ansprechpartner, die Dich bei der Gründung Deines Unternehmens in finanziellen Angelegenheiten beraten. Je nach gewählter Rechtsform folgt als nächster Schritt das Einrichten eines Geschäftskontos. Für einen Einzelunternehmer verlangen die gesetzlichen Vorschriften zwar nicht zwingend ein separates Konto, aber praktischer ist die Trennung von privaten und geschäftlichen Belangen allemal, besonders in Finanzangelegenheiten. Besonders bei der Buchführung profitierst Du enorm von einem getrennten Geschäftskonto, denn die Auflistungen sind dann einfach übersichtlicher.

Der Businessplan: Geordnete Verhältnisse von Anfang an

Als zentrale Aufgabe bei jeder Firmengründung gilt die Erstellung des Businessplans. Oft zeigt sich bei der Zusammenstellung der einzelnen Komponenten erst, ob eine Idee wirklich tragfähig, finanzierbar und unter welchen Bedingungen sie realistisch umsetzbar ist.

Wesentliche Fragen beschreiben den Zustand der Branche, in der das junge Unternehmen aktiv werden soll. Das Marktumfeld, Mitbewerber und alle anderen Bedingungen werden in allen Einzelheiten hinterfragt und bewertet. So entsteht nach und nach eine überzeugende Strategie für das Unternehmen. Auch die nötigen Ausgaben, etwa für die Mitarbeiter oder das Marketing, gehören in die Zusammenstellung der geplanten Aktivitäten. Bei Gesprächen mit Banken oder Investoren verlangen die Sachbearbeiter ohnehin einen Businessplan als Voraussetzung für die Finanzierung.

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